
Im Kanton Basel-Stadt ist es zu einer bemerkenswerten Panne bei der elektronischen Stimmabgabe gekommen. Wie die Behörden mitteilten, konnten rund 2048 elektronisch abgegebene Stimmen nicht ausgewertet werden, da technische Probleme bei der Verwendung von USB-Sticks die Entschlüsselung der digitalen Urne verhinderten. Betroffen sind vor allem Auslandschweizer sowie Stimmberechtigte mit Behinderungen, die für die E-Voting-Methode zugelassen waren.
Die Staatskanzlei des Kantons gab bekannt, dass trotz mehrerer Versuche von IT-Experten das Problem nicht behoben werden konnte. "Man verwendet drei USB-Sticks, auf allen ist der richtige Code, aber keiner funktioniert", erklärte Regierungssprecher Marco Greiner. Die Behörden haben ihre Bemühungen zur Problemlösung vorläufig eingestellt, nachdem alle verfügbaren Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.
Die Panne wirft Fragen zur Zuverlässigkeit elektronischer Wahlsysteme auf, obwohl der Kanton betont, dass keine Verbindung zum E-Voting-System der Schweizerischen Post bestehe. Andere Kantone wie Thurgau, Graubünden und St. Gallen seien von dem Problem nicht betroffen, und es gebe keine Hinweise auf Manipulation durch Dritte. Die Behörden schliessen menschliches Fehlverhalten als Ursache nicht aus und kündigten eine sorgfältige Analyse an.
Für die betroffenen Stimmberechtigten hat die Panne konkrete Konsequenzen. Die im Elsass lebende Auslandschweizerin Christine D'Souza kündigte rechtliche Schritte an und kritisierte die späte Information durch die Behörden. Die Staatskanzlei rief Betroffene zwar dazu auf, alternative Stimmabgabemöglichkeiten zu nutzen, räumte aber ein, dass dies für Auslandschweizer meist nicht realistisch sei. Die genauen Auswirkungen auf das Abstimmungsergebnis werden erst nach der offiziellen Bekanntgabe durch den Bundesrat am 21. März vollständig klar werden.

Zum 75. Jahrestag des Bundeskriminalamts (BKA) stellt Präsident Holger Münch die IT-Strategie der Behörde unter das Leitmotiv der digitalen Souveränität. Das Amt wolle vorhandene Daten für Ermittlungen deutlich besser nutzbar machen, ohne sich dabei in die Abhängigkeit einzelner ausländischer IT-Anbieter zu begeben, sagte Münch der Deutschen Presse-Agentur. In einer Zeit, in der Abhängigkeiten gezielt ausgenutzt werden könnten, müsse genauer geprüft werden, welche Produkte man einkauft und welche Fähigkeiten im eigenen Haus aufgebaut werden, so der BKA-Chef.
Im Zentrum steht für Münch nicht nur die Hoheit über die eigenen Daten, sondern auch die wirtschaftliche und politische Unabhängigkeit von Herstellern. Als Risiko nennt er etwa drastische Erhöhungen von Lizenzgebühren. IT-Fachleute verweisen darüber hinaus auf die wachsende Sorge, politischer Druck könne sich eines Tages in Form gesperrter Zugänge zu Daten oder sogar einer Fernabschaltung von Software durch US-Anbieter äußern. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage, wie Ermittlungsbehörden ihre technischen Grundlagen gestalten, an strategischer Bedeutung.
Ein prominentes Beispiel für die Debatte ist der US-Anbieter Palantir. Dessen Analyseplattform "Gotham" wird bereits in mehreren Bundesländern eingesetzt, darunter Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Der Hersteller betont, die Datenhoheit verbleibe vollständig bei den jeweiligen Polizeibehörden. Auf Bundesebene signalisiert Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) jedoch nach Darstellung Münchs derzeit kaum Bereitschaft, diese Software für die Bundessicherheitsbehörden zu nutzen. Damit rückt ein eigenständiger Ansatz in den Fokus, der nicht auf eine einzige Komplettlösung setzt.
Münch beschreibt als Zielbild eine IT-Landschaft, die aus verschiedenen Modulen unterschiedlicher Entwickler besteht. Kernstück soll eine Datenintegrationsschicht sein, die das BKA am Markt einkauft. Auf dieser Ebene sollen dann unterschiedliche Analysewerkzeuge laufen – teils bereits vorhandene Systeme, teils Eigenentwicklungen und ergänzend zugekaufte Tools. Erst eine solche Architektur ermögliche es, bislang getrennt vorliegende Informationen aus verschiedenen „Töpfen“ gemeinsam auszuwerten und für operative Ermittlungen nutzbar zu machen. Für die Strafverfolger geht es damit um mehr als reine Effizienzgewinne: Die technische Infrastruktur wird zum zentralen Baustein, um Handlungsfähigkeit und Unabhängigkeit der Behörde langfristig zu sichern.