Arbeitsmarktreform: Regierung will „Zwischenparken“ beim AMS massiv eindämmen

10.06.2026


Die Bundesregierung schnürt für das Doppelbudget 2027/28 ein umfassendes Sparpaket, das vor allem den Arbeitsmarkt und die Infrastruktur trifft. Nach einem Arbeitspapier der Koalitionsparteien, über das unter anderem „Kurier“, „Die Presse“ und die „Tiroler Tageszeitung“ berichtet haben, sollen sowohl das System der Arbeitslosenversicherung als auch der Rahmenplan für die ÖBB deutlich umgebaut werden. Das Budgetbegleitgesetz, das die entsprechenden Änderungen gesetzlich absichern soll, wird nach Angaben aus Verhandlungskreisen in den kommenden Tagen in Begutachtung geschickt. Im Finanzministerium verweist man auf laufende Gespräche, dementiert die bekannt gewordenen Eckpunkte aber nicht grundsätzlich.

Kern des arbeitsmarktpolitischen Teils ist ein härteres Vorgehen gegen das sogenannte „Zwischenparken“ von Beschäftigten beim AMS. Dabei kündigen vor allem Saisonbetriebe im Tourismus oder Unternehmen in der Baubranche ihre Mitarbeiter für wenige Wochen, um sie danach wieder einzustellen, während sie dazwischen Arbeitslosengeld beziehen. Künftig soll es bei einvernehmlichen Kündigungen eine vierwöchige Sperrfrist geben, bevor Arbeitslosengeld ausbezahlt wird: Zwei Wochen soll der Arbeitgeber weiter zahlen, für weitere zwei Wochen wäre überhaupt keine Leistung vorgesehen. Erst danach würde der Staat einspringen. Die Regierung rechnet damit, auf diese Weise rund 200 Millionen Euro pro Jahr einzusparen, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Last jeweils zur Hälfte tragen sollen.

Zusätzlich ist eine strukturelle Änderung bei der Arbeitslosenversicherung geplant: Die bisher nach Einkommensstufen gestaffelten Beiträge bis zu einem Bruttogehalt von 2.630 Euro monatlich sollen entfallen. Stattdessen soll ein einheitlicher Beitragssatz für alle Einkommen gelten. Laut Regierung wird damit die „Beitragsbasis verbreitert“ und „Mehrarbeit belohnt“. Für das Budget werden daraus Mehreinnahmen von 276 Millionen Euro im Jahr 2027 und 415 Millionen Euro ab 2028 erwartet. Parallel dazu sollen die AMS-Förderungen für die Einstellung von Langzeitarbeitslosen deutlich reduziert werden: Statt derzeit rund 185 Millionen Euro pro Jahr aus den AMS-Landesstellen sind Kürzungen um 100 Millionen Euro vorgesehen.

Auch im Bereich der Verkehrsinfrastruktur setzt die Koalition auf Konsolidierung. Im ÖBB-Rahmenplan sind laut dem Arbeitspapier „gröbere Einsparungen“ vorgesehen. Durch Kürzungen und Effizienzmaßnahmen im Zuge einer geplanten Reform der ÖBB-Holding rechnet die Regierung 2027 mit einem Konsolidierungsbeitrag von 55 Millionen Euro, der 2028 auf 285 Millionen Euro anwachsen soll. Nach Informationen der „Tiroler Tageszeitung“ könnte das zweite Teilstück der Unterinntalbahn zwischen Radfeld und Kufstein/Schaftenau verschoben werden und damit vorerst dem Sparstift zum Opfer fallen. Das Projekt gilt als zentrale Zulaufstrecke für den Brennerbasistunnel. Tirols Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) reagierte kritisch und warnte, die Bundesregierung riskiere damit eine „Bankrott-Erklärung in der Transitpolitik“, zumal sich auch auf deutscher Seite die notwendigen Zulaufstrecken verzögern.

Über die Arbeitsmarkt- und Verkehrspolitik hinaus sollen auch Landwirte einen Beitrag zum Budgetkurs leisten; Details dazu werden im Umfeld des Budgetbegleitgesetzes erwartet. Insgesamt verfolgt die Bundesregierung mit dem Doppelbudget das Ziel, über Beitragserhöhungen, Leistungskürzungen und verschobene Investitionen zusätzliche Spielräume im Finanzrahmen zu schaffen. Die genaue Ausgestaltung bleibt Gegenstand laufender Verhandlungen, doch schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Kombination aus restriktiverem AMS-Zugang, breiterer Beitragsbasis und geringeren Fördersummen für Infrastruktur- und Beschäftigungsprogramme breite wirtschaftliche und politische Debatten auslösen dürfte.

Zwischen Landwirtschaft und CO2-Speicher: Dresdens Suche nach einer Moorstrategie

12.06.2026


Moore gelten als stille Schwergewichte des Klimaschutzes: Sie speichern langfristig CO2 und bieten seltenen Tier- und Pflanzenarten Rückzugsräume. In Sachsen sind solche Ökosysteme jedoch zur Ausnahme geworden. Nach Angaben des Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie existieren rund 47.000 Hektar Moore und organische Nassstandorte, was etwa 2,5 Prozent der Landesfläche entspricht. Nur ein Bruchteil davon gilt allerdings noch als naturnahes Moorökosystem. Viele Flächen wurden in der Vergangenheit entwässert, um sie für Land- und Forstwirtschaft nutzbar zu machen; allein gut 11.000 Hektar Moorböden werden heute als Grün- oder Ackerland genutzt.

Die Staatsregierung versucht, daraus politische Konsequenzen zu ziehen. Im Koalitionsvertrag haben CDU und SPD vereinbart, ein Konzept für die sächsischen Moorflächen zu erarbeiten. Ziel ist es, die Reduktion von Netto-CO2-Emissionen, Ökosystemleistungen, Biodiversitätsschutz und landwirtschaftliche Nutzung in Einklang zu bringen. Für Eigentümer und Nutzer der Flächen soll zugleich eine „dauerhafte wirtschaftliche Perspektive“ entstehen. Nach Auskunft des Umweltministeriums befindet sich das Papier auf der Zielgeraden und soll Ende des Jahres veröffentlicht werden. Es ist als Handlungsleitfaden mit fachlich empfehlendem Charakter vorgesehen; konkrete Flächenziele sollen darin jedoch nicht festgeschrieben werden.

Umweltverbände halten den bisherigen Ansatz für zu zögerlich. Der sächsische Landesverband des BUND kritisiert, der Moorschutz gehe bislang nicht über einzelne Modellprojekte hinaus. Nötig sei, einen wesentlichen Teil der Flächen wiederzuvernässen – sowohl in den Lausitzer Niedermooren als auch in den erzgebirgischen Hochmooren, fordert Landesvorsitzender Felix Ekardt. Das Landesamt für Umwelt verweist darauf, dass sich der Zustand entwässerter Flächen generell weiter verschlechtere, während dort, wo Wiedervernässungsmaßnahmen eingeleitet wurden, Anzeichen einer Stabilisierung zu beobachten seien.

Konfliktfrei ist die Revitalisierung der Moorstandorte nicht. Laut Umweltministerium bremsen vor allem komplexe Eigentumsverhältnisse, die Finanzierung umfangreicher Projekte und Nutzungskonflikte mit Landwirtschaft und Trinkwasserschutz den Fortschritt. Aktuell laufen Renaturierungs- und Schutzvorhaben unter anderem in der Mothäuser Heide im Erzgebirge und im Dubringer Moor im Landkreis Bautzen. Parallel bereitet Sachsen mehrere Anträge im Rahmen der Bundesförderrichtlinie „1.000 Moore“ vor, um zusätzliche Mittel für neue Projekte einzuwerben. Mit der seit diesem Jahr angebotenen Beratungsstelle „MoSa – Moorbodenschutz in den Moorregionen Sachsens“ versucht das Landesamt zudem, Akteure vor Ort fachlich zu unterstützen und weitere Flächen für den Moorschutz zu gewinnen.