Angriffe auf Tanker treiben Öl über 100 Dollar – SMI gerät ins Straucheln

12.03.2026


Die Schweizer Aktien eröffnen den Handel am Donnerstag deutlich schwächer. Belastet wird der Markt vor allem von erneut stark steigenden Ölpreisen und der Sorge vor einer weiteren Eskalation im Nahen Osten. Berichte über Angriffe auf Tanker und die Schliessung von Ölterminals haben die Rohölpreise über die psychologisch wichtige Marke von 100 US-Dollar je Barrel getrieben. Dieses Niveau schürt weltweit Inflationsängste und nährt Befürchtungen, dass die Zinsen länger hoch bleiben oder weiter steigen könnten.

Anlegern bietet die koordinierte Freigabe von Öl aus strategischen Reserven bislang kaum Orientierung. Die Ankündigung der Internationalen Energieagentur (IEA) und der US-Regierung habe sich als «homöopathisches Beruhigungsmittel» entpuppt, das lediglich Symptome lindere, heisst es in einem Marktkommentar. Händler verweisen darauf, dass eine nachhaltige Entspannung erst mit der Sicherung und Wiederbelebung der Schifffahrt rund um die Strasse von Hormus zu erwarten wäre. Bis dahin dürfte die ausgeprägte Volatilität im Energiesektor das Börsengeschehen weiter dominieren.

Zusätzlichen Druck bringt die US-Handelspolitik. Die Regierung von Präsident Donald Trump hat neue Untersuchungen gegen eine breite Gruppe von Handelspartnern angekündigt, darunter China, Mexiko, die Europäische Union und mehr als ein Dutzend weiterer Volkswirtschaften – auch die Schweiz steht auf der Liste. Ziel dieser Initiativen ist es, die sogenannten reziproken Zölle zu ersetzen, die zuletzt vom Obersten Gerichtshof der USA für rechtswidrig erklärt worden waren. Die Rückkehr des Zollthemas auf die politische Agenda verstärkt die Verunsicherung an den Märkten.

Vor diesem Hintergrund zeigt sich die Stimmung an den internationalen Börsen eingetrübt, die Kurstafeln sind überwiegend rot. In Zürich kommt hinzu, dass der SMI von einzelnen Schwergewichten zusätzlich gebremst wird: So werden etwa die Roche-Bons ex-Dividende gehandelt und ziehen den Leitindex überproportional nach unten. Marktteilnehmer rechnen damit, dass der Kombination aus geopolitischer Unsicherheit, Energieschock und handelspolitischen Risiken auch in den kommenden Sitzungen eine zentrale Rolle zukommt – eine schnelle Rückkehr zu einem stabileren Umfeld ist aus heutiger Sicht nicht absehbar.

Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.