Andritz 2025: Umsatz und Gewinn gesunken, Auftragseingang im Plus

10.03.2026


Der steirische Anlagenbauer Andritz hat für das Geschäftsjahr 2025 gemischte Ergebnisse vorgelegt. Während der Umsatz um fünf Prozent auf 7,9 Milliarden Euro sank und das Konzernergebnis um knapp acht Prozent auf 457,1 Millionen Euro fiel, verzeichnete das Unternehmen einen Anstieg des Auftragseingangs um gut sieben Prozent auf 8,9 Milliarden Euro. Trotz dieser gegenläufigen Entwicklungen sprach Vorstandschef Joachim Schönbeck von soliden Ergebnissen.

Die operative Marge (EBITA) blieb mit 8,9 Prozent stabil. Der Konzern führt den Umsatzrückgang neben einem verhaltenen Auftragseingang im Vorjahr auch auf negative Währungseffekte durch den starken Euro zurück. Gleichzeitig kletterte der Auftragsbestand zum Jahresende auf einen Rekordwert von 10,5 Milliarden Euro. Der Vorstandsvorsitzende verwies auf ein wirtschaftlich schwieriges Umfeld mit geopolitischen Hürden und einem zurückhaltenden Investitionsklima, das insbesondere die Sparte Metals traf, die unter der Schwäche der Auto- und Stahlindustrie litt.

Getragen wurde der hohe Auftragseingang im abgelaufenen Jahr vor allem von den Bereichen Papier (Pulp & Paper) und Wasserkraft (Hydropower). Diese Segmente verzeichneten Auftragszuwächse von 20 beziehungsweise 16 Prozent. Großaufträge für neue Zellstoffwerke in China sowie die weltweite Nachfrage nach erneuerbaren Energien und Pumpspeichern – unter anderem in Indien und Thailand – sorgten für volle Auftragsbücher. Rückläufig war die Nachfrage hingegen in den Segmenten Metals und Environment & Energy. Insgesamt tätigte das Unternehmen im Vorjahr sechs größere Akquisitionen, um das eigene Produkt- und Serviceportfolio weiter auszubauen.

Für das laufende Jahr 2026 zeigt sich der Technologiekonzern optimistisch. Das Management erwartet eine Projektaktivität auf dem aktuellen Niveau und prognostiziert eine Rückkehr zum moderaten Umsatzwachstum auf 8,0 bis 8,3 Milliarden Euro. Die vergleichbare operative Marge (ohne Sondereffekte) soll sich zwischen 8,7 und 9,1 Prozent bewegen. Zudem kündigte Andritz an, die Dividende trotz des Gewinnrückgangs von 2,60 auf 2,70 Euro je Aktie zu erhöhen.

Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.